Vorbereitungsfehler und Folgen

Es gibt so viele Vorbereitungsfehler und Irrtümer bei der Prüfungsvorbereitung, dass es Zeit wird dieser Situation einen Artikel zu widmen um der Prüfungspanik und der allgemeinen Verunsicherung ein Ende zu bereiten.

Vorbereitungsfehler

Seit Jahren beantworte ich immer wieder die gleichen Fragen, räume Befürchtungen, Zweifel und Verunsicherungen aus und immer aus dem gleichen Grund: Die IHK-Prüfung steht kurz bevor und es macht sich zunehmend Panik breit.

Vorbereitungsfehler Panik

Warum?

Wie eine Fata Morgana taucht plötzlich der Gedanke auf, nicht genug Lernstoff zu haben, man brauche noch mehr Stoff, noch ein Buch, noch irgendwelche Unterlagen, noch weitere Skripte etc. man glaube Lücken entdeckt zu haben, vermisse diese und jene Themen usw.

Warum?

Gegen Ende des Lehrgangs, also kurz vor der Prüfung, wird wahllos alles an Lernmaterial besorgt was den Lehrgangsteilnehmern unter die Finger kommt. Was die Lernenden nicht wissen ist, dass sie die Situation, die sie mit dieser Verzweiflungstat in den Griff zu bekommen hoffen, dramatisch verschlimmern.

1. Vorbereitungsfehler: Ein Sammelsurium von Lernunterlagen

Beim Querlesen der zahllosen Lernmedien entdecken sie nämlich in den Unterlagen A eine Abhandlung zum Thema X, in der Lernunterlagen B gibt es zum Thema X zwei knappe Sätze und in den Lernunterlagen C kommt das Thema X gar nicht vor. Diese Entdeckung beschränkt sich natürlich nicht nur auf das Thema X sondern im Vergleich all dieser Unterlagen kommt das immer wieder mal vor.

Was haben die Prüfungskandidaten nun gewonnen? Sie haben ihre Verunsicherung vergrößert und ihre Panik erhielt neue Nahrung.

Vorbereitungsfehler Fachliteratur

1. Erkenntnis: Viel bringt nicht viel, viel verwirrt viel!

Werfen wir einen Blick in einen Rahmenstoffplan des DIHK. Beim näheren Studium der Inhalte fällt uns eines besonders ins Auge: Neben den Qualifikationsinhalten stehen unterschiedliche Verben wie – kennen, erkennen, überblicken, verstehen, unterscheiden, beurteilen, beachten, entwickeln, einordnen, erfassen, durchführen, beherrschen, anwenden, etc. – das ist die sogenannte Taxonomie oder Anwendungstaxonomie.

Eine Taxonomie ist ein Klassifizierungsschema (Verfahren) das allgemein Objekte, in unserem Fall Qualifikationsinhalte, in Klassen einteilt. Hier steht also jede Klasse für eine Wissenstiefe.

Der DIHK unterscheidet in drei Klassen/Wissenstiefen:

  1. Wissen – Kenntnisse (geringste Tiefe)
  2. Verstehen – Zusammenhänge
  3. Anwenden – Handlungen

Nehmen wir nun die oben beispielhaft aufgeführten Verben (sie sind nicht vollständig) und ordnen sie den Klassen zu:

  1. Wissen – kennen, überblicken
  2. Verstehen – erkennen, unterscheiden, verstehen, erfassen, einordnen, beurteilen
  3. Anwenden – beachten, entwickeln, durchführen, beherrschen, anwenden

Was bedeutet das? Machen wir das an einem Beispiel deutlich: Der Begriff "Zielcontrolling" ist in einem Rahmenstoffplan laut Taxonomie mit "kennen" eingeordnet. In der obigen Aufstellung sehen wir, dass es sich hierbei um die geringste Wissenstiefe handelt. Das ist auch nachvollziehbar da der Begriff selbsterklärend ist, so der Kandidat weiß, was ein Ziel und was Controlling ist.

Darüber hinaus gibt es jedoch zwei wichtige Gesichtspunkte, die wir in diesem Zusammenhang betrachten sollten. Der eine ist der aus Sicht eines Autors und der andere der aus Sicht eines Prüfungskandidaten.

1. Nehmen wir beispielhaft an, ein Autor ist Fachmann auf dem Gebiet „Rechnungswesen“ und beabsichtigt zu seinem Fachgebiet Lernunterlagen zu erstellen. Wie könnte er vorgehen? Nehmen wir weiterhin an, er hat einen Rahmenstoffplan des DIHK zum Lehrgang X und dort hat ein Prüfungsfach die Überschrift „Rechnungswesen“. Prima, denkt sich der Autor, legt sofort los und packt alles was es zu diesem Thema zu wissen gibt in seine Lernunterlagen (in der Praxis ist das leider keine Seltenheit). Dabei kommt ein Buch mit 756 Seiten heraus.

2. Der zweite Autor könnte jedoch zu dem Schluss kommen, dass das Thema „Rechnungswesen“ enorm groß ist und bezweifeln, dass alles dazu für den Lehrgang X relevant ist. Er beschränkt sich also nicht nur auf das Inhaltsverzeichnis des Rahmenstoffplans sondern blättert weiter um herauszufinden, welche Teilgebiete des Rechnungswesens für diesen Lehrgang X ausschlaggebend sind (das ist nämlich von Lehrgang zu Lehrgang durchaus sehr unterschiedlich!). Er beschränkt sich also auf Grund dieser Überlegung auf die Gebiete im Rechnungswesen, die im Rahmenstoffplan aufgeführt sind. Ausgehend von unserem 1. Beispiel kommt dabei jetzt ein Buch mit 298 Seiten heraus.

3. Ein dritter Autor könnte jedoch bei seiner Suche nach relevanten Teilgebieten des Lehrgangs X im Prüfungsfach „Rechnungswesen“ die Taxonomie entdecken. Er könnte beschließen, diese Klassifizierung/Wissenstiefe in seinen Lernunterlagen zu berücksichtigen. Dabei kommt jetzt ein Buch mit 132 Seiten heraus.

Vorbereitungsfehler Sammelsorium

2. Erkenntnis: Quantität ist nicht gleich Qualität!

Sie verstehen was das bedeutet? Genau, wir sind wieder hier „…1. Vorbereitungsfehler: Beim Querlesen der zahllosen Lernmedien verschiedener Autoren entdecken sie nämlich in den Unterlagen A eine Abhandlung zum Thema X, in der Lernunterlagen B gibt es zum Thema X zwei knappe Sätze und in den Lernunterlagen C kommt das Thema X gar nicht vor…“ und damit sind wir bei dem Gesichtspunkt eines Prüfungskandidaten.

2. Vorbereitungsfehler: Unkenntnis des Rahmenstoffplans und der Taxonomie

Es ist erschreckend wie wenige bis keine Lehrgangsteilnehmer den Rahmenstoffplan zu ihrem Lehrgang kennen, geschweige dass sie ihn besäßen um sich damit auseinanderzusetzen. Die absoluten Ausnahmen unter den Prüfungskandidaten, die den Rahmenstoffplan haben, verstehen die Taxonomie nicht und fressen alles in sich rein was ihnen an Stoff unter die Finger kommt. Ihr Maßstab ist der Autor aus unserem 1. Beispiel, der sich in seinem Fachgebiet austobt und ihnen alles um die Ohren haut was die Welt je zu diesem Thema produziert hat!

Was dabei heraus kommt erlebe ich seit Jahren – verunsicherte, verwirrte, verzweifelte bis panische Prüfungskandidaten, die nach dem Querlesen ihrer zahllosen Unterlagen diverser Autoren zu dem Schluss kommen, bei A fehlt „wahnsinnig“ viel, Thema x fehlt bei B, „Fachbegriff“ Y kommt bei C nicht vor etc. Fazit: Die Verwirrung ist komplett! Nachdem was wir jetzt wissen, ist völlig klar wie das zu Stande kommt.

Fallstudie (ein realer Fall aus der Praxis der mir gerade erst untergekommen ist)

Eine Prüfungskandidatin für die IHK-Prüfung „Geprüfter Personalfachkaufmann IHK“ schildert ihr Problem so:

„ich habe… nun ein Handlungsfeld durchgemacht und mir ist aufgefallen, dass wahnsinnig viele Bereiche die laut Rahmenstoffplan vorgeschrieben sind, im Handlungsfeld drei (Prüfungsfach „Personalplanung, -marketing und -controlling“ Anmerkung der Autorin) zum Beispiel gar nicht vorkommen – Controlling ist keine einzige Frage dabei. Stattdessen sind viel Fragen zum Datenschutz vorhanden, die aber in das Handlungsfeld 1 (Prüfungsfach „Personalarbeit organisieren und durchführen“, Anmerkung der Aurorin) gehören sollten. Ich bin nun sehr verunsichert, da ich anhand dieser Software (sie meint Lernkarteikarten, Anmerkung der Autorin) mich nicht ausschliesslich für die Prüfung vorbereiten kann“

Im weiteren Austausch mit ihr führt sie aus: „… Ich bin nur sehr verunsichert, mag auch daran liegen, dass ich in 1 1/2 Wochen Prüfung habe, da einige Punkte von den Karteikarten die ich (in) ausgedruckter Form vom (XY) Verlag (habe) nicht in Ihrer Lernsoftware (sie meint Lernkarteikarten) aufgeführt sind z.b. Zielcontrolling etc. Oder Analysemöglichen Controlling (?). Und auch die Analogieschlussmethode im Handlungsfeld 3 (Prüfungsfach „Personalplanung, -marketing und -controlling“, Anmerkung der Autorin) zum Beispiel nicht mit aufgeführt ist.“

(In Klammern meine Ergänzungen zum besseren Verständnis, XY = von mir anonymisiert, ? = unverständlich)

Was ist hier passiert? Sie werden es bereits ahnen, diese Prüfungskandidatin ist

  1. eine der absoluten Ausnahmen die den Rahmenstoffplan tatsächlich besitzen, jedoch die darin enthaltene Taxonomie nicht verstehen
  2. hat sie sich – der oben beschriebenen „Fata Morgana“ erlegen – u. a. Lernunterlagen mit 756 Seiten unseres 1. Beispiel-Autors vom XY-Verlag besorgt
  3. brauchte sie noch mehr Stoff und noch mehr Stoff (Fata Morgana-Syndrom) und hat sich u.a. auch unsere Lernkarteikarten angeschafft und dann
  4. fleißig quergelesen

Das Ergebnis wird Ihnen oben deutlich vor Augen geführt!

Leisten wir nun etwas Aufklärungsarbeit.

Zur 1. Aussage: „… Controlling ist keine einzige Frage dabei.“


Im Prüfungsfach „Personalplanung, -marketing und -controlling“ ist das Thema „Controlling“ ab der Lernkarteikarte 67 erfasst, hier eine Stichprobe:

Beschreiben Sie die Aufgaben des Personalcontrollings!

Was ist ein Personalinformationssystem/PIS, wie ist es aufgebaut und welche Anforderungen sollte man an ein solches System stellen?

Geben Sie Beispiele für Kennzahlen, die ein Personalinformationssystem/PIS liefern kann! Welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Nennen Sie 6 Beispiele für Elemente / Merkmale, die nicht in einem computergestützten Personalinformationssystem/PIS gespeichert werden dürfen – Negativ-Katalog!


Die Prüfungskandidatin müsste allerdings so weit sein zu erkennen, dass sie sich mit Kennzahlen, PIS etc. mitten im Thema Controlling befindet, auch wenn „Controlling“ nicht dran steht.

Zur 2. Aussage: „ Stattdessen sind viel Fragen zum Datenschutz vorhanden“


Originale IHK-Prüfungsaufgabe Prüfungsfach „Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen“ (Handlungsfeld 3 und man beachte die Punkteverteilung! Anmerkung der Autorin):

Sie wollen in Zukunft moderne Informationstechniken im Personalbereich effizienter nutzen. Aus diesem Grunde überlegen Sie, in Zukunft die bereits als „Insellösungen“ vorhandenen DV-Anwendungsbereiche in Ihrem Personalwesen zu einem Personalinformationssystem (PIS) zusammenzufassen und dies zusammen mit den Informationssystemen anderer Funktionsbereiche in einem Managementinformationssystem zu integrieren.

a) Beschreiben Sie folgende Phasen:

  1. Zielsetzung
  2. Datenerhebung
  3. Implementierung

bei der Auswahl und Einführung eines solchen Systems. 6 Punkte

b) Beschreiben Sie drei Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte mit der Umsetzung dieses Projektes (PIS) wahrzunehmen hat. 6 Punkte

c) Beschreiben Sie vier Kontrollmaßnahmen der Datensicherheit und erklären Sie je eine Sicherungsmaßnahme. 8 Punkte


Diese Prüfungsaufgabe erklärt die Relevanz (Punkteverteilung!) des Datenschutzes in diesem Prüfungsfach und auch, warum diese Themen bei uns in diesem Fach auftauchen. Das hat mit „Sachbeziehungen“ zu tun, die Sie in fast allen Prüfungsaufgaben erwarten dürfen. Deshalb lesen auch wir „quer“, nur anders. Neben dem Rahmenstoffplan des DIHK, der die Grundlage unserer Inhalte ist inkl. der Taxonomien, analysieren wir auch alte Prüfungsfragen.

Das ist übrigens nicht das einzige Thema das redundant ist und gleich in mehreren Prüfungsfächern erscheint (trifft auf alle Lehrgänge zu!). Deshalb können wir es jedoch nicht einfach weglassen. Wie bereits gesagt, es gibt Sachbeziehungen die Ihnen in jedem Prüfungsfach begegnen werden. Also gehören sie da auch hin.

Nach diesem Klärungsansatz durch uns versteht die Prüfungskandidatin jedoch nicht und setzt noch eines obendrauf, was für die „Behandlungsresistenz der Fata Morgana“ spricht und deutlich macht, dass sie den Ausführungen nicht folgen kann oder will.

Zur dritten Aussage: „ nicht aufgeführt auch die Analogieschlussmethode“


Analogie-Schlussmethode = Ähnlichkeitssuche = Umrechnungsverfahren!

Lernkarteikarte 29

Frage:

Beschreiben Sie zwei Rechenverfahren, um den Brutto-Personalbedarf zu errechnen!

Antwort (hier beschränkt auf Analogie-Schlussmethode / Umrechnungsverfahren, Anmerkung der Autorin):

Personalbedarf, Rechenverfahren: Umrechnung und Hochrechnung

Beim Umrechnungsverfahren zieht man ähnliche, bereits abgeschlossene Projekte heran, beachtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede und schließt so auf den Personalbedarf des aktuellen Projektes


Zu erkennen, dass es sich hier um die vermisste Analogie-Schlussmethode handelt, setzt voraus, dass die Prüfungskandidatin den Sachverhalt verstanden hat. Unterschiedliche Begrifflichkeiten für ein und dieselbe Sache sind keine Seltenheit. Das kann jedoch nur über Verstehen, dann jedoch sehr leicht, aufgedeckt werden. Bei reinem Auswendiglernen ist das nicht zu erwarten.

3. Vorbereitungsfehler: Auswendiglernen

Vorbereitungsfehler es geht ein Licht auf

3. Erkenntnis: Lernen ist ein aktiver Prozess bei dem Ihnen buchstäblich „ein Licht auf geht“!

Zur vierten Aussage: „… nicht aufgeführt sind z.b. Zielcontrolling etc.“ (mit etc. ist Planungs-, Aktivitäts- und Erfolgscontrolling gemeint, Anmerkung der Autorin)


Stimmt! Dieser „Begriff(e)“ ist so simpel und selbsterklärend (Sie erinnern sich an das Beispiel zur Taxonomie? Richtig, "Zielconrtolling" ist mit "kennen" deklariert, die geringste Wissenstiefe!), dass es Schwachsinn wäre, darüber eine verwirrende und umständliche Abhandlung zu präsentieren. Es sei denn, wir wollten uns im Thema austoben und Ihnen alles was die Welt dazu produziert hat um die Ohren hauen wie unser 1. Beispiel-Autor vom XY-Verlag!

Gleichzeitig verhindern wir mit diesem unnötigen und nichtssagenden Informationsballast eine wichtige Fähigkeit und Voraussetzung für die IHK-Prüfung – eine eigenständige Transferleistung!

Wir setzen stattdessen voraus, dass Sie wissen was ein „Ziel“ ist – ein definierter und angestrebter Zustand – und dass Sie wissen was „controlling“ bedeutet – steuern, kontrollieren, prüfen. Genau, das war es auch schon, Sie prüfen/kontrollieren/steuern ob sie (noch) auf der Zielgeraden sind und/oder bleiben! Aktivitäts(Handlungs)controlling – es ist klar um was es hier geht. Ich will Ihre Intelligenz nicht beleidigen und nehme an, dass sich Ihnen die beiden anderen Begriffe ebenso spontan erschließen.


4. Vorbereitungsfehler: Fehlende Transferleistung

Diese simple Transferleistung muss erbracht werden können und genau das wird von Prüfungsteilnehmern auch erwartet! Sie sollten mit der Ausbildung dieser Fähigkeit so früh wie möglich beginnen! Im Alltag und im Beruf tun sie das übrigens ständig ganz automatisch, nur beim Lernen ist diese Fähigkeit plötzlich abgeschaltet.

Vorbereitungsfehler fehlende Transferleistung

4. Erkenntnis: Selbständiges Denken führt zum Prüfungserfolg!

Wir müssen noch einmal einen letzten Blick in den Rahmenstoffplan des DIHK werfen. Dort steht, gleich nach dem Inhaltsverzeichnis und dem Vorwort auf der dritten Seite, folgendes (Auszug):

„Die Prüfungsanforderungen des Geprüften XY sind in der Verordnung handlungsorientiert formuliert. Sie sind abgeleitet von den Aufgaben, die der Geprüfte XY in seiner beruflichen Praxis wahrzunehmen hat. …Die Anwendungstaxonomien erläutern, wie und in welchem Umfang die Qualifikationsinhalte für die Tätigkeit des Geprüften XY bestimmend sind. …Es werden… drei Ebenen (Wissenstiefen, Anmerkung der Autorin) unterschieden.“

Da ist es, das Zauberwort – handlungsorientiert!

5. Vorbereitungsfehler: Starres Verharren im Reproduktionsmodus

Was bedeutet das konkret für Sie als Prüfungskandidat? Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, in Ihrer IHK-Prüfung würde stupide Wissen abgefragt wie Sie es vielleicht noch aus der Schule kennen, oder Ihnen würden Multiple Choice-Fragen präsentiert. Alles gute Möglichkeiten um mit reinem Auswendiglernen (Vorbereitungsfehler Reproduktionsmodus) ein gutes Ergebnis erzielen zu können. Nichts davon trifft auf Ihre IHK-Prüfung zu! Ihre Prüfungsaufgaben werden ausnahmslos handlungsorientiert sein!

Vorbereitungsfehler Reproduktionsmodus

5. Erkenntnis: Der direkte Weg zum Prüfungserfolg bedingt das Verlassen der Wohlfühlzone!

Was verbirgt sich nun wirklich hinter dem Begriff „handlungsorientiert“?

Von Ihnen wird eine eigenständige Transferleistung erwartet, Sie müssen assoziieren können, Sie müssen zu einen Brückenschlag zwischen Sachbeziehungen fähig sein. Diese Fähigkeiten, verpackt in Unternehmenssituationen und -problemen, werden geprüft! Denn das sind genau die Fähigkeiten (Rahmenstoffplan: „…abgeleitet von den Aufgaben, die der Geprüfte XY in seiner beruflichen Praxis wahrzunehmen hat…“), die Sie später als Geprüfter XY in Ihrem Berufsalltag beherrschen und ständig anwenden können müssen.

6. Vorbereitungsfehler: Fehlende Gewöhnungsphase

Was Sie jetzt dringend brauchen und unbedingt tun sollten:

  1. Raus aus dem Reproduktionsmodus (Vorbereitungsfehler auswendiglernen)
  2. Studium alter IHK-Prüfungsaufgaben in Verbindung mit Lernkarteikarten / Hörbuch / Videocoachings
  3. Intensives Training mit den Problemstellungen der Prüfungsaufgaben (Vorbereitungsfehler – fehlende Gewöhnungsphase)

Es geht in dieser Vorbereitungsphase um Verdichtung und Reduktion des Lernstoffes, Training mit realen Aufgaben, also um eine Gewöhnungsphase an die Problemstellungen der Prüfungsaufgaben, weg vom Vorbereitungsfehler "Auswendiglernen" hin zum selbständigen Brückenschlag zu Sachbeziehungen!

Vorbereitungsfehler fehlende Gewöhnungsphase

6. Erkenntnis: Das einzige Trainings-Werkzeug kurz vor der Prüfung ist die Prüfungssimulation!

Auf was es in der IHK-Prüfung wirklich ankommt, wird in diesem Video detailliert erklärt. Das sollten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen.

Die hier dargelegten und im Detail erläuterten Vorbereitungsfehler treffen auf jede IHK-Prüfung im Bereich der Weiterbildung zu!

Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen ruhiger zu werden und mehr Sicherheit zu gewinnen indem Sie diese Vorbereitungsfehler vermeiden, um sich dann auf das Wesentliche konzentrieren zu können.

Ich wünsche Ihnen Freude beim Lernen und viel Erfolg für Ihre IHK-Prüfung.

Sigrid Ebert Verlag für Lernmedien

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